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Begriff und Aufgaben der Werkstatt für behinderte Menschen
Die Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung ins Arbeitsleben. Sie hat denjenigen behinderten Menschen, die wegen Art und Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können,
- eine angemessene Berufliche Bildung und eine Beschäftigung zu einem ihrer Leistung angemessenen Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis anzubieten und
- zu ermöglichen, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln.
Sie fördert den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen.
Aufnahmebedingungen
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, haben Sie sogar einen
Rechtsanspruch auf einen Werkstatt-Arbeitsplatz. Der Gesetzgeber hat folgendes
vorgeschrieben: > Die Werkstatt steht allen behinderten Menschen
unabhängig von
Art und Schwere der Behinderung offen sofern erwartet werden kann, dass sie spätestens
nach Teilnahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich wenigstens ein Mindestmaß
wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen.
< (§ 136, 2 SGB IX). Und:
> Behinderte Menschen werden in der Werkstatt beschäftigt, solange die
Aufnahmevoraussetzungen
vorliegen. < (§ 137, 2 SGB IX)
Unsere Werkstatt gliedert sich in verschiedene Bereiche
Die Eingangsstufe
Die Eingangsstufe dauert vier Wochen bis drei Monate und ist der Beruflichen Bildung vorangestellt. Hier wird abgeklärt, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung für die Teilhabe am Arbeitsleben ist, sowie welche Bereiche der Werkstatt und welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für den Menschen mit Behinderung in Betracht kommen. Diese Informationen werden benötigt um einen Eingliederungsplan zu erstellen.
Der Berufsbildungsbereich
Die Leistungen im Berufsbildungsbereich werden für zwei Jahre erbracht. Sie dienen dazu die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit soweit wie möglich zu entwickeln, zu verbessern oder wiederherzustellen.
Der Arbeitsbereich
Hier wird dem Menschen mit Behinderung eine seiner Eignung und Neigung entsprechende Beschäftigung angeboten. Dazu gehört auch die Teilnahme an arbeitsbegleitenden Maßnahmen zu Erhaltung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit und zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit.
Der Qualifizierungsbereich
Hier werden lebenspraktische, soziale und persönliche Fähigkeiten gefördert. Dies findet in Form von Schulungen und Kursen statt. Weiterhin wird der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt für geeignete Menschen mit Behinderung durch geeignete Maßnahmen gefördert.
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