Rahmenprogramm für das Eingangsverfahren und den Arbeitstrainingsbereich
in Werkstätten (Runderlaß 42/96): |
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Durch planmäßig standardisierte
Fördermaßnahmen sind die beruflichen Fähigkeiten und die Entwicklung der Lernfähigkeit
wesentlicher Bestandteil jeglicher Arbeits- und Berufsförderungsmaßnahmen.
Die berufsbildenden Maßnahmen müssen Lernziele beinhalten, die das Erkennen von
Arbeitsbedingungen, Umgebungseinflüssen, das angemessene Reagieren darauf und damit auch
die Entwicklung lebenspraktischen, arbeitsrelevanten Verhaltens ermöglichen.
Beispiele aus dem
Rahmenprogramm |
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Erkennen, Unterscheiden und
Verarbeiten von geschriebenen Arbeitsinformationen, Zahlen, Bildern, Vorlagen, Mustern,
optischen und akustischen Anzeigen |
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Planen, Organisieren und
Entscheiden |
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Bestehen von
Streßsituationen |
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Pünktlichkeit,
Zuverlässigkeit, Belastbarkeit, Ausdauer und Flexibilität |